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Nutzungsdauer Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

13Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 5.27) 13 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 769,23 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)5.27Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten)Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen13 Jahre8 %

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 13 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 23,08 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 769,23 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 23,08 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
769,23 €
im 1. Jahr
769,23 €
AfA-Satz (exakt)
7,69 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026769,23 €9.230,77 €
2027769,23 €8.461,54 €
2028769,23 €7.692,31 €
2029769,23 €6.923,08 €
2030769,23 €6.153,85 €
2031769,23 €5.384,62 €
2032769,23 €4.615,38 €
2033769,23 €3.846,15 €
2034769,23 €3.076,92 €
2035769,23 €2.307,69 €
2036769,23 €1.538,46 €
2037769,23 €769,23 €
2038769,23 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.307,69 € im ersten Jahr, 13 Jahre bis null.

Wo steht das?

5.27 Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten) ... 13 (8 v.H.)
AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, Fundstelle 5.27 (Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Auch gesucht als: Abkantmaschinen · Anleimmaschinen · Anspitzmaschinen · Ätzmaschinen · Beschichtungsmaschinen · Druckmaschinen · Eloxiermaschinen · Entfettungsmaschinen · Entgratmaschinen · Erodiermaschinen · Etikettiermaschinen · Falzmaschinen

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen?

13 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 5.27. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen bei 10.000,00 €?

769,23 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 13). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 384,62 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen die degressive AfA?

Ja, wenn Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 23,08 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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