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afatabelle.de

Nutzungsdauer Schweißgerät

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 4 Einträge in 4 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

13Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Schweißgerät nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 13 Jahre, 6 Jahre oder 9 Jahre: 13 Jahre in der AV-Tabelle (Position 5.20), 6 Jahre in der Tabelle Feinmechanische und Optische Industrie, 9 Jahre in der Tabelle Zahntechniker. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnungen: Schweißgeräte und Lötgeräte; Schweißgeräte. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Schweißgerät in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)5.20Schweißgeräte und LötgeräteBearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen13 Jahre8 %
Feinmechanische und Optische Industrie1.5.17SchweißgeräteFertigungsbereich Mechanik › Sonstige Anlagen6 Jahre16 %
Torfgewinnung und -aufbereitung4.10.2SchweißgeräteFabrikationsanlagen › Verpackungs-Verschlußanlagen6 Jahre17 %
Zahntechniker37Schweißgeräte9 Jahre11 %

Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 13 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 23,08 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 769,23 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 23,08 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
769,23 €
im 1. Jahr
769,23 €
AfA-Satz (exakt)
7,69 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026769,23 €9.230,77 €
2027769,23 €8.461,54 €
2028769,23 €7.692,31 €
2029769,23 €6.923,08 €
2030769,23 €6.153,85 €
2031769,23 €5.384,62 €
2032769,23 €4.615,38 €
2033769,23 €3.846,15 €
2034769,23 €3.076,92 €
2035769,23 €2.307,69 €
2036769,23 €1.538,46 €
2037769,23 €769,23 €
2038769,23 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.307,69 € im ersten Jahr, 13 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schweißgerät?

Je nach Tabelle 13 Jahre (AV-Tabelle), 6 Jahre (Feinmechanische und Optische Industrie), 9 Jahre (Zahntechniker). Der Hauptwert von 13 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Schweißgerät bei 10.000,00 €?

769,23 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 13). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 384,62 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Schweißgerät die degressive AfA?

Ja, wenn Schweißgerät als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 23,08 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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