Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Nutzungsdauer Biegemaschinen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 6 Einträge in 6 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

13Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Biegemaschinen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 13 Jahre, 8 Jahre, 10 Jahre oder 5 Jahre: 13 Jahre in der AV-Tabelle (Position 5.2), 8 Jahre in der Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, 10 Jahre in der Tabelle Spielwarenindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Biegemaschinen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
AV (allgemein verwendbar)5.2BiegemaschinenBearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen13 Jahre8 %
Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie2.2BiegemaschinenSpanlose Werkzeugmaschinen8 Jahre12 %
NE-Metallhalbzeugindustrie7Biegemaschinen8 Jahre12 %
Spielwarenindustrie3.1.4.4BiegemaschinenBlechspielwaren › Maschinen, die unmittelbar der Spielwarenfertigung dienen10 Jahre10 %
Stahl- und Eisenbau23Biegemaschinen5 Jahre20 %
Stahlverformung2.2.3BiegemaschinenMaschinen und Anlagen › Spanlose Werkzeugmaschinen8 Jahre12 %

Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 13 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 23,08 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 769,23 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 23,08 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
769,23 €
im 1. Jahr
769,23 €
AfA-Satz (exakt)
7,69 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026769,23 €9.230,77 €
2027769,23 €8.461,54 €
2028769,23 €7.692,31 €
2029769,23 €6.923,08 €
2030769,23 €6.153,85 €
2031769,23 €5.384,62 €
2032769,23 €4.615,38 €
2033769,23 €3.846,15 €
2034769,23 €3.076,92 €
2035769,23 €2.307,69 €
2036769,23 €1.538,46 €
2037769,23 €769,23 €
2038769,23 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.307,69 € im ersten Jahr, 13 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Biegemaschinen?

Je nach Tabelle 13 Jahre (AV-Tabelle), 8 Jahre (Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie), 10 Jahre (Spielwarenindustrie), 5 Jahre (Stahl- und Eisenbau). Der Hauptwert von 13 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Biegemaschinen bei 10.000,00 €?

769,23 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 13). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 384,62 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Biegemaschinen die degressive AfA?

Ja, wenn Biegemaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 23,08 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Fehler melden · Alle Quellen