Nutzungsdauer Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
7Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 14 % je Jahr
Für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer nennt die AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau 2 Positionen: 7 Jahre für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer (Position 21) und 5 Jahre für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer (Position 31). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Stahl- und Eisenbau | 21 | Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer | 7 Jahre | 14 % |
| Stahl- und Eisenbau | 31 | Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer | 5 Jahre | 20 % |
Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 7 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
21 Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer ... 7 (14 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer?
Je nach Position 7 Jahre (Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer), 5 Jahre (Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer). Der Hauptwert von 7 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 14 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer bei 10.000,00 €?
1.428,57 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 7). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 714,29 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer die degressive AfA?
Ja, wenn Schneid- und Schweißanlagen, Schweißumformer als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.