Nutzungsdauer Bohr- und Aufriebmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
3Jahre
kurze Nutzungsdauerlinear 33 % je Jahr
Für Bohr- und Aufriebmaschinen nennt die AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau (Position 24) 3 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 3.333,33 € je volles Jahr, linear 33 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Stahl- und Eisenbau | 24 | Bohr- und Aufriebmaschinen | 3 Jahre | 33 % |
Bohr- und Aufriebmaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 3 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
24 Bohr- und Aufriebmaschinen ... 3 (33 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bohr- und Aufriebmaschinen?
3 Jahre laut AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Position 24. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 33 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Bohr- und Aufriebmaschinen bei 10.000,00 €?
3.333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 3). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.666,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Bohr- und Aufriebmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Bohr- und Aufriebmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 3 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 33 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.