Nutzungsdauer Rohrleitungen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 6 Einträge in 5 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
12Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Rohrleitungen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 8 Jahre, 15 Jahre, 12 Jahre oder 10 Jahre: 8 Jahre in der Tabelle Brauereien und Mälzereien, 15 Jahre in der Tabelle Chemische Industrie, 12 Jahre in der Tabelle Energie- und Wasserversorgung. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Fassung vom 07.10.1996, BStBl I 1996, 1181geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Brauereien und Mälzereien | 11.18.1 | RohrleitungenSonstiges › Anlagen zur Klärung oder Vorbehandlung von Abwasser | 8 Jahre | 12 % |
| Chemische Industrie | 2.3.2 | RohrleitungenBewegliches Anlagevermögen › Verteilungsanlagen für chemische Produkte, Wasser, Dampf, Sole, Gas und Elektrizität | 15 Jahre | 7 % |
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.1.13 | RohrleitungenElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Dampfkraftwerke | 15 Jahre | 7 % |
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.3.13 | RohrleitungenElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren | 12 Jahre | 8 % |
| Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie | 2.3.2 | RohrleitungenAufbereitungsanlagen › Abwasseraufbereitungsanlagen | 10 Jahre | 10 % |
| Schiefer- und Tonindustrie | 15.2 | RohrleitungenTankanlagen und Rohrleitungen für Bindemittel (Bitumen, Teerpeche) | 8 Jahre | 12 % |
Rohrleitungen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
11.18.1 Rohrleitungen ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Pumpen7 Jahre
- Siebpressen5 Jahre
- Lüfter5 Jahre
- CO2-Füllanlagen8 Jahre
- Ozondesinfektionsanlagen7 Jahre
- Leitungssysteme15 Jahre
- Rohrbrücken15 Jahre
- Masten usw.15 Jahre
- UV-Desinfektionsanlagen für Wasser, Luft7 Jahre
- Abwassersammelbehälter aus Beton15 Jahre
- Gaststätteninventar (Leihinventar im wechselnden Einsatz) z.B. Flaschenbierkühlschränke, Kühlmöbel, Messestände)5 Jahre
- Abwassersammelbehälter aus V2A12 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Rohrleitungen?
Je nach Tabelle 8 Jahre (Brauereien und Mälzereien), 15 Jahre (Chemische Industrie), 12 Jahre (Energie- und Wasserversorgung), 10 Jahre (Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie). Der Hauptwert von 12 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Rohrleitungen bei 10.000,00 €?
833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Rohrleitungen die degressive AfA?
Ja, wenn Rohrleitungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, BStBl I 1996, 1181, Az. IV A 8-S 1551-107/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.