Nutzungsdauer Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
15Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr
Für Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.1.1.6) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.1.6 | Meß-, Regel-, Steuerungs- und ÜberwachungsanlagenElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Dampfkraftwerke | 15 Jahre | 7 % |
| Energie- und Wasserversorgung | 3.2.6 | Meß-, Regel-, Steuerungs- und ÜberwachungsanlagenFernwärmeversorgung › Verteilungs- und sonstige Anlagen | 15 Jahre | 7 % |
Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 20 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1.1.6 Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen ... 15 (7 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Rohrleitungen12 Jahre
- Transformatoren20 Jahre
- Betriebsgebäude (massiv)50 Jahre
- Entaschungsanlagen15 Jahre
- Dampferzeugungsanlagen15 Jahre
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- Rauchfilteranlagen15 Jahre
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- Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne15 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen?
15 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.1.1.6. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen bei 10.000,00 €?
666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 20 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.