Nutzungsdauer Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
15Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr
Für Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.1.1.4) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.1.4 | Kohlenförderungsanlagen einschl. KräneElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Dampfkraftwerke | 15 Jahre | 7 % |
Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 20 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1.1.4 Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne ... 15 (7 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Rohrleitungen12 Jahre
- Transformatoren20 Jahre
- Betriebsgebäude (massiv)50 Jahre
- Entaschungsanlagen15 Jahre
- Dampferzeugungsanlagen15 Jahre
- Kohlenstaubanlagen15 Jahre
- Vorwärmeranlagen15 Jahre
- Rauchfilteranlagen15 Jahre
- Schaltanlagen20 Jahre
- Schornsteine40 Jahre
- Turbogeneratoraggregate15 Jahre
- Meß-, Regel-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen15 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne?
15 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.1.1.4. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne bei 10.000,00 €?
666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne die degressive AfA?
Ja, wenn Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 20 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.