Nutzungsdauer Krananlagen in Betriebsgebäuden
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Krananlagen in Betriebsgebäuden nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.1.1.10) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.1.10 | Krananlagen in BetriebsgebäudenElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Dampfkraftwerke | 20 Jahre | 5 % |
| Energie- und Wasserversorgung | 1.1.2.6 | Krananlagen in BetriebsgebäudenElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Wasserkraftwerke | 20 Jahre | 5 % |
Krananlagen in Betriebsgebäuden steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
1.1.1.10 Krananlagen in Betriebsgebäuden ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Rohrleitungen12 Jahre
- Transformatoren20 Jahre
- Betriebsgebäude (massiv)50 Jahre
- Entaschungsanlagen15 Jahre
- Dampferzeugungsanlagen15 Jahre
- Kohlenstaubanlagen15 Jahre
- Vorwärmeranlagen15 Jahre
- Rauchfilteranlagen15 Jahre
- Schaltanlagen20 Jahre
- Schornsteine40 Jahre
- Turbogeneratoraggregate15 Jahre
- Kohlenförderungsanlagen einschl. Kräne15 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Krananlagen in Betriebsgebäuden?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.1.1.10. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Krananlagen in Betriebsgebäuden bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Krananlagen in Betriebsgebäuden die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.