Nutzungsdauer Kran, Krananlage
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 4 Einträge in 4 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
21Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Kran, Krananlage nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 21 Jahre, 6 Jahre, 8 Jahre oder 10 Jahre: 21 Jahre in der AV-Tabelle (Position 3.4.3.1), 6 Jahre in der Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft, 8 Jahre in der Tabelle Baugewerbe. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| AV (allgemein verwendbar) | 3.4.3.1 | ortsfest oder auf SchienenBetriebsanlagen allgemeiner Art › Transportanlagen › Krananlagen | 21 Jahre | 5 % |
| Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft | 1.9 | MobilkraneSammlung, Transport und Lagerung von Abfällen | 6 Jahre | 17 % |
| Baugewerbe | 2.6 | MobilkraneHebezeuge und Transportgeräte | 8 Jahre | 13 % |
| Sägeindustrie und Holzbearbeitung | 6.2 | sonstige KräneKrananlagen | 10 Jahre | 10 % |
Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 21 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 14,29 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.4.3.1 ortsfest oder auf Schienen ... 21 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Hebebühne, Arbeitsbühne, Aufzug11 Jahre
- Container (Bau-, Büro-, Wohncontainer)10 Jahre
- Hochregallager, Regallager15 Jahre
- Kehrmaschinen9 Jahre
- Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften33 Jahre
- Elevatoren, Förderschnecken, Rollenbahnen, Hängebahnen, Transportbänder, Förderbänder und Plattenbänder14 Jahre
- Saugwagen4 Jahre
- Spülwagen4 Jahre
- Laderaupen und Radlader4 Jahre
- Sammelfahrzeuge (f. feste u. flüssige Abfälle)4 Jahre
- Wechselaufbauten (f. Sammelfahrzeuge)4 Jahre
- Sammelbehälter (oh. Rücksicht auf Rauminhalt und Material, z.B. Preßcontainer, Wechselbehälter)4 Jahre
Auch gesucht als: Krananlagen (ortsfest o.a. Schienen) · Krananlagen ortsfest oder auf Schienen · Krane, Mobil- · Mobilkrane · Krananlagen (sonstige Kräne) · Kran · Mobilkran · Krananlage · Turmdrehkran
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kran, Krananlage?
Je nach Tabelle 21 Jahre (AV-Tabelle), 6 Jahre (Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft), 8 Jahre (Baugewerbe), 10 Jahre (Sägeindustrie und Holzbearbeitung). Der Hauptwert von 21 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kran, Krananlage bei 10.000,00 €?
476,19 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 21). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 238,10 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kran, Krananlage die degressive AfA?
Ja, wenn Kran, Krananlage als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 14,29 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.