Nutzungsdauer Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
33Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 3 % je Jahr
Für Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften nennt die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Position 3.4.2.1) 33 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 303,03 € je volles Jahr, linear 3 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| AV (allgemein verwendbar) | 3.4.2.1 | nach gesetzlichen VorschriftenBetriebsanlagen allgemeiner Art › Transportanlagen › Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. | 33 Jahre | 3 % |
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 33 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 9,09 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.4.2.1 nach gesetzlichen Vorschriften ... 33 (3 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Auch gesucht als: Bahnkörper (nach gesetzl. Vorschriften) · Drehscheiben (nach gesetzlichen Vorschriften) · Gleisanlagen (nach gesetzlichen Vorschriften) · Signalanlagen (nach gesetzlichen Vorschriften) · Weichen (nach gesetzlichen Vorschriften)
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften?
33 Jahre laut AfA-Tabelle AV, Position 3.4.2.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften bei 10.000,00 €?
303,03 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 33). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 151,52 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften die degressive AfA?
Ja, wenn Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. nach gesetzlichen Vorschriften als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 9,09 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.