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Nutzungsdauer Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte nennt die AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau (Position 28) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Stahl- und Eisenbau28Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte5 Jahre20 %

Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 5 Jahre bis null.

Wo steht das?

28 Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte ... 5 (20 v.H.)
AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, lfd. Nr. 28Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte?

5 Jahre laut AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Position 28. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte die degressive AfA?

Ja, wenn Kräne, Bauaufzüge, Winden, Flaschenzüge und Hubgeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Stahl- und Eisenbau, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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