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Nutzungsdauer Kesselanlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

20Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr

Für Kesselanlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 20 Jahre oder 15 Jahre: 20 Jahre in der Tabelle Energie- und Wasserversorgung, 15 Jahre in der Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen). Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Kesselanlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung4.3KesselanlagenWasserversorgung20 Jahre5 %
Mühlen (ohne Ölmühlen)3.26KesselanlagenEinzelne Anlagegüter15 Jahre7 %

Kesselanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 500,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 15 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
500,00 €
im 1. Jahr
500,00 €
AfA-Satz (exakt)
5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026500,00 €9.500,00 €
2027500,00 €9.000,00 €
2028500,00 €8.500,00 €
2029500,00 €8.000,00 €
2030500,00 €7.500,00 €
2031500,00 €7.000,00 €
2032500,00 €6.500,00 €
2033500,00 €6.000,00 €
2034500,00 €5.500,00 €
2035500,00 €5.000,00 €
2036500,00 €4.500,00 €
2037500,00 €4.000,00 €
2038500,00 €3.500,00 €
2039500,00 €3.000,00 €
2040500,00 €2.500,00 €
2041500,00 €2.000,00 €
2042500,00 €1.500,00 €
2043500,00 €1.000,00 €
2044500,00 €500,00 €
2045500,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.500,00 € im ersten Jahr, 20 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kesselanlagen?

Je nach Tabelle 20 Jahre (Energie- und Wasserversorgung), 15 Jahre (Mühlen (ohne Ölmühlen)). Der Hauptwert von 20 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kesselanlagen bei 10.000,00 €?

500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kesselanlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Kesselanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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