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afatabelle.de

Nutzungsdauer Dämpfanlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

12Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Dämpfanlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 12 Jahre oder 5 Jahre: 12 Jahre in der Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), 5 Jahre in der Tabelle Zigarrenfabrikation. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), Fassung vom 03.04.1997, BStBl I 1997, 360geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Dämpfanlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Mühlen (ohne Ölmühlen)3.11DämpfanlagenEinzelne Anlagegüter12 Jahre8 %
Zigarrenfabrikation7Dämpfanlagen5 Jahre20 %

Dämpfanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 833,33 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 25 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
833,33 €
im 1. Jahr
833,33 €
AfA-Satz (exakt)
8,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026833,33 €9.166,67 €
2027833,33 €8.333,33 €
2028833,33 €7.500,00 €
2029833,33 €6.666,67 €
2030833,33 €5.833,33 €
2031833,33 €5.000,00 €
2032833,33 €4.166,67 €
2033833,33 €3.333,33 €
2034833,33 €2.500,00 €
2035833,33 €1.666,67 €
2036833,33 €833,33 €
2037833,33 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.500,00 € im ersten Jahr, 12 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 03.04.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Dämpfanlagen?

Je nach Tabelle 12 Jahre (Mühlen (ohne Ölmühlen)), 5 Jahre (Zigarrenfabrikation). Der Hauptwert von 12 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Dämpfanlagen bei 10.000,00 €?

833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Dämpfanlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Dämpfanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Mühlen (ohne Ölmühlen), BStBl I 1997, 360, Az. IV A 8-S 1551-26/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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