Nutzungsdauer Trocknungsanlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 3 Einträge in 3 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Trocknungsanlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre oder 8 Jahre: 10 Jahre in der Tabelle Brauereien und Mälzereien, 8 Jahre in der Tabelle Kunststoff verarbeitende Industrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Fassung vom 07.10.1996, BStBl I 1996, 1181geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Brauereien und Mälzereien | 12.2.6 | TrocknungsanlagenMälzerei › Anlagen zur kurzfristigen Bevorratung | 10 Jahre | 10 % |
| Kunststoff verarbeitende Industrie | 3.11 | TrocknungsanlagenBearbeitungsmaschinen und -geräte | 8 Jahre | 12 % |
| Mühlen (ohne Ölmühlen) | 3.76 | TrocknungsanlagenEinzelne Anlagegüter | 10 Jahre | 10 % |
Trocknungsanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
12.2.6 Trocknungsanlagen ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Prägemaschinen10 Jahre
- Begasungsanlagen10 Jahre
- Staubabscheidungsanlagen8 Jahre
- Malzentkeimungsanlagen10 Jahre
- Malzpolieranlagen10 Jahre
- Malz- bzw. Gerstenrümpfe10 Jahre
- Imprägniermaschinen8 Jahre
- Schweißautomaten5 Jahre
- Anlagen zur kurzfristigen Bevorratung aus Beton20 Jahre
- Anlagen zur kurzfristigen Bevorratung aus Stahl20 Jahre
- Anlagen zur kurzfristigen Bevorratung aus Stahl als Außenanlage15 Jahre
- Anlagen zur kurzfristigen Bevorratung aus Holz10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Trocknungsanlagen?
Je nach Tabelle 10 Jahre (Brauereien und Mälzereien), 8 Jahre (Kunststoff verarbeitende Industrie). Der Hauptwert von 10 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Trocknungsanlagen bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Trocknungsanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Trocknungsanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, BStBl I 1996, 1181, Az. IV A 8-S 1551-107/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.