Nutzungsdauer Elektrozüge
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
12Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr
Für Elektrozüge nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 12 Jahre oder 8 Jahre: 12 Jahre in der Tabelle Baugewerbe, 8 Jahre in der Tabelle Eisen-, Stahl- und Tempergießereien. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Baugewerbe, Fassung vom 06.12.2001geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Baugewerbe | 2.13 | ElektrozügeHebezeuge und Transportgeräte | 12 Jahre | 8 % |
| Eisen-, Stahl- und Tempergießereien | 10.8 | ElektrozügeSonstige Gießereianlagen | 8 Jahre | 12 % |
Elektrozüge steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.13 Elektrozüge ... 12 (8 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 06.12.2001; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Kran, Krananlage21 Jahre
- Förderbänder7 Jahre
- Greifzüge8 Jahre
- Förderschnecken7 Jahre
- Kabelkrane8 Jahre
- Derrick-Krane12 Jahre
- Portalkrane8 Jahre
- Brückenkrane15 Jahre
- Motor-Seilwinden10 Jahre
- Handkabelwinden4 Jahre
- Bauaufzüge7 Jahre
- Becherwerke (Elevatoren)8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Elektrozüge?
Je nach Tabelle 12 Jahre (Baugewerbe), 8 Jahre (Eisen-, Stahl- und Tempergießereien). Der Hauptwert von 12 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Elektrozüge bei 10.000,00 €?
833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Elektrozüge die degressive AfA?
Ja, wenn Elektrozüge als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Baugewerbe, Az. IV D 2-S 1551-470/01. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.