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Nutzungsdauer Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, Transportvorrichtungen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 4.1) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, Transportvorrichtungen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Zementindustrie4.1Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, TransportvorrichtungenBrennanlagen10 Jahre10 %

Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

4.1 Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, Transportvorrichtungen ... 10 (10 v.H.)
AfA-Tabelle Zementindustrie, lfd. Nr. 4.1 (Brennanlagen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste?

10 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 4.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste die degressive AfA?

Ja, wenn Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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