Nutzungsdauer Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 5.2) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Zementindustrie | 5.2 | maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen | 10 Jahre | 10 % |
Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
5.2 maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Maschinen15 Jahre
- Brecheranlagen mobile6 Jahre
- Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen bauliche Betriebsvorrichtungen aus Mauerwerk und Beton20 Jahre
- Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, Transportvorrichtungen10 Jahre
- Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker (Hammer-, Rohr-, Prall-, Ring-, Schlagkreuzmühlen und andere Systeme mit Trocknung, Sichtern, Entstaubungen, Transportvorrichtungen, Dosieranlagen, Kollergänge)8 Jahre
- Packmaschinen und Wiegeeinrichtungen10 Jahre
- Krananlagen (stationär und beweglich)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 5.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 die degressive AfA?
Ja, wenn Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.1 als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.