Nutzungsdauer Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker (Hammer-, Rohr-, Prall-, Ring-, Schlagkreuzmühlen und andere Systeme mit Trocknung, Sichtern, Entstaubungen, Transportvorrichtungen, Dosieranlagen, Kollergänge)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 3.2) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Zementindustrie | 3.2 | Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker (Hammer-, Rohr-, Prall-, Ring-, Schlagkreuzmühlen und andere Systeme mit Trocknung, Sichtern, Entstaubungen, Transportvorrichtungen, Dosieranlagen, Kollergänge)Zerkleinerung | 8 Jahre | 12 % |
Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.2 Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker (Hammer-, Rohr-, Prall-, Ring-, Schlagkreuzmühlen und andere Systeme mit Trocknung, Sichtern, Entstaubungen, Transportvorrichtungen, Dosieranlagen, Kollergänge) ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Brecheranlagen mobile6 Jahre
- Brecheranlagen stationäre aller Art (z.B. Hammer-, Backen-, Walzen-, Kreisel-, Prallbrecher und -mühlen, Brechschnecken)10 Jahre
- Schachtöfen, Drehöfen mit und ohne Vorwärmsysteme wie Roste (Lepolöfen), Wärmetauscher (Schwebegasanlagen), Sinterbänder und andere Systeme mit allen dazugehörigen Aggregaten wie Entstaubung, Kühler, Einbauten, Abhitzekessel, Transportvorrichtungen10 Jahre
- Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen bauliche Betriebsvorrichtungen aus Mauerwerk und Beton20 Jahre
- Kurzlebige Maschinen der Förderung (z.B. Schwerst-Spezial-LKW, Planierraupen, Stetigförderer mit fahrbarem Vorbrecher, sonstige fahrbare Fördergeräte)3 Jahre
- Krafterzeugungs-, Wasserversorgungs- und -verteilungsanlagen maschinelle Anlagen und Ausrüstungen zu 5.110 Jahre
- Lokomotiven (Elektro-, Dampf- oder Dieselantrieb) und Förderbahnwagen, Gleisanlagen aller Art im Steinbruch, soweit nicht mit Festwerten bewertet. Ausgenommen sind Bundesbahngleisanschlüsse und Kleinbahnen8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker?
8 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 3.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker die degressive AfA?
Ja, wenn Mahlanlagen aller Art für Rohstoffe, Kohlen und Klinker als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.