Ratgeber
Computer, Notebooks und Software: ein Jahr Nutzungsdauer seit 2021
Die AV-Tabelle nennt drei Jahre, das BMF-Schreiben zur Computerhardware erlaubt seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Was gilt für Laptop, PC, Drucker und Software.
Gesetzesstand geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.
Die Regel
Die AV-Tabelle nennt für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und Peripheriegeräte (Position 6.14.3.2) drei Jahre und für Großrechner (6.14.3.1) sieben Jahre. Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I 2021, 298), neu gefasst durch das Schreiben vom 22. Februar 2022 (BStBl I 2022, 187), hat das Bundesfinanzministerium für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugelassen. Sie kann erstmals für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, auch für Restbuchwerte früher angeschaffter Geräte.
Was dazugehört
Das Schreiben zählt die Hardware ausdrücklich auf: Computer, Desktop-Computer, Notebooks, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server), externe Netzteile sowie Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, Bildschirm, Beamer, Drucker und Plotter. Bei Software sind Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung erfasst, auch ERP-Software und Individualsoftware.
Wahlrecht, keine Pflicht
Die einjährige Nutzungsdauer ist eine Möglichkeit; wer bei drei Jahren laut AV-Tabelle bleibt, darf das. Bei einem Jahr wird im Anschaffungsjahr der volle Betrag abgezogen; nach dem Schreiben ist keine Zwölftelung erforderlich. Das Wirtschaftsgut bleibt Anlagevermögen und ist ins Verzeichnis aufzunehmen. Bei Geräten bis 800 Euro netto führt daneben der Sofortabzug als GWG zum selben Ergebnis.
Beispiel
Ein Büro kauft im Oktober 2026 ein Notebook (3 Jahre) für 1.800 Euro netto. Nach AV-Tabelle: 600 Euro je Jahr, im Kaufjahr 150 Euro (3/12). Nach dem BMF-Schreiben: 1.800 Euro im Jahr 2026. Für einen Server (7 Jahre) gilt die einjährige Nutzungsdauer nur für Small-Scale-Server; für Großrechner bleibt es bei sieben Jahren.