Nutzungsdauer Rangiereinrichtungen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
16Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr
Für Rangiereinrichtungen nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau 2 Positionen: 16 Jahre für Rangiereinrichtungen (Position 2.17.8) und 10 Jahre für Rangiereinrichtungen (Position 3.2.1). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 2.17.8 | RangiereinrichtungenGrubenbetrieb über Tage › Sonstige Einrichtungen der Aufbereitung | 16 Jahre | 6 % |
| Steinkohlebergbau | 3.2.1 | RangiereinrichtungenHilfsbetriebe des Grubenbetriebs › Kohlenlagerung sowie Misch- und Umschlageinrichtungen für Feinkohlen | 10 Jahre | 10 % |
Rangiereinrichtungen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 16 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 18,75 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.17.8 Rangiereinrichtungen ... 16 (6 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
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- Rangierroboter10 Jahre
- Meß- und Regeleinrichtungen16 Jahre
- Entstaubungseinrichtungen16 Jahre
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- Krananlagen, Aufzüge, Bunkerbefahrungseinrichtungen16 Jahre
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Rangiereinrichtungen?
Je nach Position 16 Jahre (Rangiereinrichtungen), 10 Jahre (Rangiereinrichtungen). Der Hauptwert von 16 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Rangiereinrichtungen bei 10.000,00 €?
625,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 16). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 312,50 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Rangiereinrichtungen die degressive AfA?
Ja, wenn Rangiereinrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 18,75 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Rangiereinrichtungen der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 16 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.