Nutzungsdauer Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
25Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr
Für Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.4.1) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 2.4.1 | Gebäudeähnliche BetriebsvorrichtungenGrubenbetrieb über Tage › Aufbereitung | 25 Jahre | 4 % |
| Steinkohlebergbau | 2.18.1 | Gebäudeähnliche BetriebsvorrichtungenGrubenbetrieb über Tage › Bruchhohlraumverfüllung | 25 Jahre | 4 % |
Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
2.4.1 Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen ... 25 (4 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Hackrotoren16 Jahre
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- Rückladeanlagen12 Jahre
- Meß- und Regeleinrichtungen16 Jahre
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- Rohkohleverladung und -transport (maschinelle Anlagen)16 Jahre
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- Hub-, Gelenkmastarbeitsbühnen10 Jahre
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen?
25 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.4.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen bei 10.000,00 €?
400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Gebäudeähnliche Betriebsvorrichtungen die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.