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Nutzungsdauer Meß- und Regelanlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

12Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Meß- und Regelanlagen nennt die AfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft 2 Positionen: 12 Jahre für Meß- und Regelanlagen (Position 3.1.6) und 10 Jahre für Meß- und Regelanlagen (Position 3.2.7). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.

amtlich belegtAfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Meß- und Regelanlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft3.1.6Meß- und RegelanlagenAbfallbeseitigungsanlagen (ohne Gebäude und Bunker) › Müllverbrennungsanlagen für feste Abfälle (Haus- und Gewerbemüll)12 Jahre8 %
Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft3.2.7Meß- und RegelanlagenAbfallbeseitigungsanlagen (ohne Gebäude und Bunker) › Müllverbrennungsanlagen für feste und flüssige Sonderabfälle10 Jahre10 %

Meß- und Regelanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 833,33 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
833,33 €
im 1. Jahr
833,33 €
AfA-Satz (exakt)
8,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026833,33 €9.166,67 €
2027833,33 €8.333,33 €
2028833,33 €7.500,00 €
2029833,33 €6.666,67 €
2030833,33 €5.833,33 €
2031833,33 €5.000,00 €
2032833,33 €4.166,67 €
2033833,33 €3.333,33 €
2034833,33 €2.500,00 €
2035833,33 €1.666,67 €
2036833,33 €833,33 €
2037833,33 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Meß- und Regelanlagen?

Je nach Position 12 Jahre (Meß- und Regelanlagen), 10 Jahre (Meß- und Regelanlagen). Der Hauptwert von 12 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Meß- und Regelanlagen bei 10.000,00 €?

833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Meß- und Regelanlagen die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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