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Nutzungsdauer Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 1 Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

12Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen nennt die AfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft 2 Positionen: 12 Jahre für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen (Position 3.1.7) und 10 Jahre für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen (Position 3.2.8). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.

amtlich belegtAfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft3.1.7Austragungssysteme und SchlackentransportanlagenAbfallbeseitigungsanlagen (ohne Gebäude und Bunker) › Müllverbrennungsanlagen für feste Abfälle (Haus- und Gewerbemüll)12 Jahre8 %
Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft3.2.8Austragungssysteme und SchlackentransportanlagenAbfallbeseitigungsanlagen (ohne Gebäude und Bunker) › Müllverbrennungsanlagen für feste und flüssige Sonderabfälle10 Jahre10 %

Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 833,33 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
833,33 €
im 1. Jahr
833,33 €
AfA-Satz (exakt)
8,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026833,33 €9.166,67 €
2027833,33 €8.333,33 €
2028833,33 €7.500,00 €
2029833,33 €6.666,67 €
2030833,33 €5.833,33 €
2031833,33 €5.000,00 €
2032833,33 €4.166,67 €
2033833,33 €3.333,33 €
2034833,33 €2.500,00 €
2035833,33 €1.666,67 €
2036833,33 €833,33 €
2037833,33 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen?

Je nach Position 12 Jahre (Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen), 10 Jahre (Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen). Der Hauptwert von 12 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen bei 10.000,00 €?

833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Austragungssysteme und Schlackentransportanlagen die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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