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afatabelle.de

Nutzungsdauer Krananlagen

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 5 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

10Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Krananlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre oder 12 Jahre: 10 Jahre in der Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), 12 Jahre in der Tabelle Steinkohlebergbau. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Krananlagen in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser)2.1.5KrananlagenMaschinen und maschinelle Anlagen › Aufbereitungsmaschinen für Rohstoffe10 Jahre10 %
Steinkohlebergbau1.3.5KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Füllorteinrichtungen an Tagesschächten12 Jahre8 %
Steinkohlebergbau1.7.9KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Lokomotiven und Einrichtungen der Lokwerkstatt10 Jahre10 %
Steinkohlebergbau1.10.2KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Pumpen der Hauptwasserhaltung (stationär)12 Jahre8 %
Steinkohlebergbau1.14.2KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Werkstattmaschinen10 Jahre10 %

Krananlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.000,00 €
im 1. Jahr
1.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
10 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.000,00 €9.000,00 €
20271.000,00 €8.000,00 €
20281.000,00 €7.000,00 €
20291.000,00 €6.000,00 €
20301.000,00 €5.000,00 €
20311.000,00 €4.000,00 €
20321.000,00 €3.000,00 €
20331.000,00 €2.000,00 €
20341.000,00 €1.000,00 €
20351.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 10 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Krananlagen?

Je nach Tabelle 10 Jahre (Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser)), 12 Jahre (Steinkohlebergbau). Der Hauptwert von 10 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Krananlagen bei 10.000,00 €?

1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Krananlagen die degressive AfA?

Ja, wenn Krananlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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