Nutzungsdauer Krananlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 5 Einträge in 2 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Krananlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre oder 12 Jahre: 10 Jahre in der Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), 12 Jahre in der Tabelle Steinkohlebergbau. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser) | 2.1.5 | KrananlagenMaschinen und maschinelle Anlagen › Aufbereitungsmaschinen für Rohstoffe | 10 Jahre | 10 % |
| Steinkohlebergbau | 1.3.5 | KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Füllorteinrichtungen an Tagesschächten | 12 Jahre | 8 % |
| Steinkohlebergbau | 1.7.9 | KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Lokomotiven und Einrichtungen der Lokwerkstatt | 10 Jahre | 10 % |
| Steinkohlebergbau | 1.10.2 | KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Pumpen der Hauptwasserhaltung (stationär) | 12 Jahre | 8 % |
| Steinkohlebergbau | 1.14.2 | KrananlagenGrubenbetrieb unter Tage › Werkstattmaschinen | 10 Jahre | 10 % |
Krananlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
2.1.5 Krananlagen ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Brecher10 Jahre
- Siebanlagen7 Jahre
- Transportanlagen7 Jahre
- Silos20 Jahre
- Mühlen10 Jahre
- Aufzüge10 Jahre
- Gemengemischmaschinen10 Jahre
- Bänder, Hängebahnen etc.10 Jahre
- Schachtstuhl12 Jahre
- Wiegeeinrichtungen zur Gemengeherstellung10 Jahre
- Maschinelle Füllorteinrichtungen12 Jahre
- Einrichtungen für Gefäßförderanlagen12 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Krananlagen?
Je nach Tabelle 10 Jahre (Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser)), 12 Jahre (Steinkohlebergbau). Der Hauptwert von 10 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Krananlagen bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Krananlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Krananlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser), Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.