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afatabelle.de

Nutzungsdauer Holz

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 10 Einträge in 6 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr

Für Holz nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 10 Jahre, 5 Jahre, 6 Jahre oder 12 Jahre: 10 Jahre in der Tabelle Friseurgewerbe und Schönheitssalons, 5 Jahre in der Tabelle Gartenbau, 6 Jahre in der Tabelle Kalksandsteinindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.

amtlich belegtAfA-Tabelle Friseurgewerbe und Schönheitssalons, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Holz in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Friseurgewerbe und Schönheitssalons1.1.1HolzAllgemeine Anlagegüter › Bedienungs- und Ladeneinrichtungen, überwiegend aus10 Jahre10 %
Gartenbau14.1HolzFrühbeetkästen5 Jahre20 %
Kalksandsteinindustrie1.7.3HolzSandgewinnung › Sandsilos6 Jahre17 %
Kalksandsteinindustrie2.1.3HolzKalkaufbereitung › Kalksilos6 Jahre17 %
Kalksandsteinindustrie3.3.3HolzMischgutaufbereitung › Löschsilo- und Reaktoranlagen6 Jahre17 %
Landwirtschaft und Tierzucht2.6.7.2HolzTierhaltung und -zucht › Tierhaltung allgemein › Güllebehälter10 Jahre10 %
Molkereien und sonstige Milchverwertung8.16.2HolzKäserei, Käseschmelzwerk › Käseregale5 Jahre20 %
Molkereien und sonstige Milchverwertung8.18.2HolzKäserei, Käseschmelzwerk › Käsetische5 Jahre20 %
Molkereien und sonstige Milchverwertung8.20.2HolzKäserei, Käseschmelzwerk › Käsewannen12 Jahre8 %
Zementindustrie7.6.1HolzSonstige Anlagen › Stationäre Siloanlagen mit Ausnahme der maschinellen Ausrüstungen6 Jahre17 %

Holz steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Holz?

Je nach Tabelle 10 Jahre (Friseurgewerbe und Schönheitssalons), 5 Jahre (Gartenbau), 6 Jahre (Kalksandsteinindustrie), 12 Jahre (Molkereien und sonstige Milchverwertung). Der Hauptwert von 6 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Holz bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Holz die degressive AfA?

Ja, wenn Holz als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Friseurgewerbe und Schönheitssalons, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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