Nutzungsdauer Parkhäuser und Tiefgaragen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
30Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 3.3 % je Jahr
Für Parkhäuser und Tiefgaragen nennt die AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen (Position 2.1.2.1) 30 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 333,33 € je volles Jahr, linear 3.3 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Fassung vom 05.03.1998, BStBl I 1998, 248geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Vertrieb von Erdölerzeugnissen | 2.1.2.1 | Parkhäuser und TiefgaragenTankstellen und Selbstverbraucheranlagen › Grundstückseinrichtungen › Parkhäuser und Garagen | 30 Jahre | 3.3 % |
Parkhäuser und Tiefgaragen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 30 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wo steht das?
2.1.2.1 Parkhäuser und Tiefgaragen ... 30 (3.3 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 05.03.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Garage, Fertiggarage20 Jahre
- Halle in Leichtbauweise14 Jahre
- Grünanlagen15 Jahre
- Tankstellengebäude (Tankwarträume, Wagenwasch- und Wagenpflegeräume, Werkstatträume, Lagerräume) auf fremden Grundstücken12 Jahre
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- Tankstellengebäude (Tankwarträume, Wagenwasch- und Wagenpflegeräume, Werkstatträume, Lagerräume) auf eigenen Grundstücken25 Jahre
- Umzäunungen aus Mauerwerk (auf eigenen Grundstücken)20 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Parkhäuser und Tiefgaragen?
30 Jahre laut AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, Position 2.1.2.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3.3 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Parkhäuser und Tiefgaragen bei 10.000,00 €?
333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 30). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 166,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Parkhäuser und Tiefgaragen die degressive AfA?
Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Vertrieb von Erdölerzeugnissen, BStBl I 1998, 248, Az. IV A 8-S 1551-20/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.