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Nutzungsdauer Bewegl. Förderbrücken mit Bändern

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Bewegl. Förderbrücken mit Bändern nennt die AfA-Tabelle Eisen-, Stahl- und Tempergießereien (Position 10.7) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, Fassung vom 08.01.1998, BStBl I 1998, 14geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Bewegl. Förderbrücken mit Bändern in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Eisen-, Stahl- und Tempergießereien10.7Bewegl. Förderbrücken mit BändernSonstige Gießereianlagen5 Jahre20 %

Bewegl. Förderbrücken mit Bändern steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 08.01.1998; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Bewegl. Förderbrücken mit Bändern?

5 Jahre laut AfA-Tabelle Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, Position 10.7. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Bewegl. Förderbrücken mit Bändern bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Bewegl. Förderbrücken mit Bändern die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, BStBl I 1998, 14, Az. IV A 8-S 1551-1/98. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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