Nutzungsdauer Zentrale Meß- und Steuerwarten (Leitstände maschineller Einrichtungen)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
10Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 10 % je Jahr
Für Zentrale Meß- und Steuerwarten nennt die AfA-Tabelle Zementindustrie (Position 7.5) 10 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.000,00 € je volles Jahr, linear 10 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Zementindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Zementindustrie | 7.5 | Zentrale Meß- und Steuerwarten (Leitstände maschineller Einrichtungen)Sonstige Anlagen | 10 Jahre | 10 % |
Zentrale Meß- und Steuerwarten steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 10 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
7.5 Zentrale Meß- und Steuerwarten (Leitstände maschineller Einrichtungen) ... 10 (10 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Beton20 Jahre
- Holz6 Jahre
- Baustellensilos4 Jahre
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- Packmaschinen und Wiegeeinrichtungen10 Jahre
- Krananlagen (stationär und beweglich)10 Jahre
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- Selbständige Fördereinrichtungen beweglich3 Jahre
- Selbständige Fördereinrichtungen stationär (soweit nicht zum Hauptaggregat gehörig8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Zentrale Meß- und Steuerwarten?
10 Jahre laut AfA-Tabelle Zementindustrie, Position 7.5. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 10 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Zentrale Meß- und Steuerwarten bei 10.000,00 €?
1.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 10). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 500,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Zentrale Meß- und Steuerwarten die degressive AfA?
Ja, wenn Zentrale Meß- und Steuerwarten als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Zementindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.