Nutzungsdauer Waage
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 6 Einträge in 6 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
11Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 9 % je Jahr
Für Waage nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 11 Jahre, 6 Jahre, 14 Jahre oder 10 Jahre: 11 Jahre in der AV-Tabelle (Position 6.19.6), 6 Jahre in der Tabelle Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen, 14 Jahre in der Tabelle Landwirtschaft und Tierzucht. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle AV, Fassung vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| AV (allgemein verwendbar) | 6.19.6 | Waagen (Obst-, Gemüse-, Fleisch- u.ä.)Betriebs- und Geschäftsausstattung › Sonst. Büroausstattung | 11 Jahre | 9 % |
| Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen | 5.9 | WaagenFischveredlung, -vorratshaltung, -vertrieb und -vermarktung | 6 Jahre | 17 % |
| Feinmechanische und Optische Industrie | 1.5.11 | WaagenFertigungsbereich Mechanik › Sonstige Anlagen | 6 Jahre | 16 % |
| Landwirtschaft und Tierzucht | 2.7.8 | WaagenTierhaltung und -zucht › Übrige Anlagegüter | 14 Jahre | 7 % |
| Maschinenbau | 5.2.3 | WaagenAndere Maschinen und Anlagen › Mess- und Prüfmaschinen | 6 Jahre | 17 % |
| Steinkohlebergbau | 2.25.4 | WaagenGrubenbetrieb über Tage › Platzbetrieb, Material- und Schrottlager, Holzplatz, Magazin | 10 Jahre | 10 % |
Für Betriebe eines Wirtschaftszweigs mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle. Die Vorbemerkungen des Ministeriums: "Sind Anlagegüter sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die branchenzugehörigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle." Mehr dazu.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 11 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 27,27 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
6.19.6 Waagen (Obst-, Gemüse-, Fleisch- u.ä.) ... 11 (9 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 15.12.2000; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Auch gesucht als: Fleischwaagen · Gemüsewaagen · Obstwaagen · Waagen (Obst-, Gemüse-, Fleisch- u.ä.) · Waagen · Industriewaage · Ladenwaage
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Waage?
Je nach Tabelle 11 Jahre (AV-Tabelle), 6 Jahre (Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen), 14 Jahre (Landwirtschaft und Tierzucht), 10 Jahre (Steinkohlebergbau). Der Hauptwert von 11 Jahre aus der AV-Tabelle entspricht einem linearen AfA-Satz von 9 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Waage bei 10.000,00 €?
909,09 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 11). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 454,55 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Waage die degressive AfA?
Ja, wenn Waage als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 27,27 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle AV, BStBl I 2000, 1532, Az. IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.