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Nutzungsdauer Speisewasservorwärmer

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

12Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 8 % je Jahr

Für Speisewasservorwärmer nennt die AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien (Position 11.6) 12 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 833,33 € je volles Jahr, linear 8 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Fassung vom 07.10.1996, BStBl I 1996, 1181geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Speisewasservorwärmer in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Brauereien und Mälzereien11.6SpeisewasservorwärmerSonstiges12 Jahre8 %

Speisewasservorwärmer steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 12 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 25 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 833,33 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 25 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
833,33 €
im 1. Jahr
833,33 €
AfA-Satz (exakt)
8,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026833,33 €9.166,67 €
2027833,33 €8.333,33 €
2028833,33 €7.500,00 €
2029833,33 €6.666,67 €
2030833,33 €5.833,33 €
2031833,33 €5.000,00 €
2032833,33 €4.166,67 €
2033833,33 €3.333,33 €
2034833,33 €2.500,00 €
2035833,33 €1.666,67 €
2036833,33 €833,33 €
2037833,33 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.500,00 € im ersten Jahr, 12 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.10.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Speisewasservorwärmer?

12 Jahre laut AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, Position 11.6. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 8 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Speisewasservorwärmer bei 10.000,00 €?

833,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 12). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 416,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Speisewasservorwärmer die degressive AfA?

Ja, wenn Speisewasservorwärmer als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 25 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Speisewasservorwärmer der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 12 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brauereien und Mälzereien, BStBl I 1996, 1181, Az. IV A 8-S 1551-107/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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