Nutzungsdauer Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk (einschl. Träger)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk nennt die AfA-Tabelle Fernmeldedienste (Position 1.2) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Fernmeldedienste, Fassung vom 25.10.1993, BStBl I 1993, 893geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Fernmeldedienste | 1.2 | Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk (einschl. Träger)Sende- und Empfangsanlagen (einschl. Träger) | 20 Jahre | 5 % |
Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.2 Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk (einschl. Träger) ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 25.10.1993; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Fernmeldetürme25 Jahre
- Antennenanlagen (mobil)5 Jahre
- Telefonendeinrichtungen5 Jahre
- Antennenanlagen (stationär)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Fernmeldedienste, Position 1.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk die degressive AfA?
Ja, wenn Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Fernmeldedienste, BStBl I 1993, 893, Az. IV A 7-S 1551-128/93. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.