Nutzungsdauer Schrumpffolienanlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
6Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr
Für Schrumpffolienanlagen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 6 Jahre oder 4 Jahre: 6 Jahre in der Tabelle Feuerfeste und Steinzeugindustrie, 4 Jahre in der Tabelle Holzverarbeitende Industrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Feuerfeste und Steinzeugindustrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Feuerfeste und Steinzeugindustrie | 9.4 | SchrumpffolienanlagenSonstige Anlagen | 6 Jahre | 17 % |
| Holzverarbeitende Industrie | 5.8.1 | SchrumpffolienanlagenHilfsmaschinen und Geräte für die Holzindustrie (auch Maschinen zur Werkzeugpflege) › Verpackungsmaschinen | 4 Jahre | 25 % |
Schrumpffolienanlagen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
9.4 Schrumpffolienanlagen ... 6 (17 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Imprägnieranlagen6 Jahre
- Umreifungsgeräte3 Jahre
- Engobieranlagen8 Jahre
- Schraubenkompressoren5 Jahre
- Schleif- und Trennmaschinen6 Jahre
- Meßgeräte und Prüfanlagen10 Jahre
- Betonfahrbahnen und -stapelplätze10 Jahre
- Pumpen (f. aggressive u. schleißende Flüssigkeiten)6 Jahre
- Zentrale Pumpenanlagen für Hydraulik6 Jahre
- Wasserpumpen (allg. Wasserversorgung)10 Jahre
- Doppelendprofiler (autom.)5 Jahre
- Trockenschrank-Feuchtigkeitsmesser5 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schrumpffolienanlagen?
Je nach Tabelle 6 Jahre (Feuerfeste und Steinzeugindustrie), 4 Jahre (Holzverarbeitende Industrie). Der Hauptwert von 6 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schrumpffolienanlagen bei 10.000,00 €?
1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schrumpffolienanlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Schrumpffolienanlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Feuerfeste und Steinzeugindustrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.