Nutzungsdauer Schneidemaschinen (Folienschneidemaschinen, Rollenabschneider, Querschneider, Spaltmaschinen, Schälmaschinen, Schlagschermaschinen und Entgratungsmaschinen)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Schneidemaschinen nennt die AfA-Tabelle Kunststoff verarbeitende Industrie (Position 3.1) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Kunststoff verarbeitende Industrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Kunststoff verarbeitende Industrie | 3.1 | Schneidemaschinen (Folienschneidemaschinen, Rollenabschneider, Querschneider, Spaltmaschinen, Schälmaschinen, Schlagschermaschinen und Entgratungsmaschinen)Bearbeitungsmaschinen und -geräte | 8 Jahre | 12 % |
Schneidemaschinen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
3.1 Schneidemaschinen (Folienschneidemaschinen, Rollenabschneider, Querschneider, Spaltmaschinen, Schälmaschinen, Schlagschermaschinen und Entgratungsmaschinen) ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Trocknungsanlagen10 Jahre
- Prägemaschinen10 Jahre
- Formen3 Jahre
- Imprägniermaschinen8 Jahre
- Schweißautomaten5 Jahre
- Formtemperiergeräte5 Jahre
- Schleif- und Poliermaschinen8 Jahre
- Druckmaschinen (Flachdruck-, Hochdruck-, Tiefdruck-, Flexodruckmaschinen)10 Jahre
- Druckanlagen, Siebdruckanlagen8 Jahre
- Bearbeitungsmaschinen und -geräte (andere Schweißgeräte)8 Jahre
- Biege-, Abkant- und Bördelmaschinen8 Jahre
- Lackier-, Beflockungsanlagen u.a. Veredelungsgeräte6 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schneidemaschinen?
8 Jahre laut AfA-Tabelle Kunststoff verarbeitende Industrie, Position 3.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Schneidemaschinen bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Schneidemaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Schneidemaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Kunststoff verarbeitende Industrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.