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Nutzungsdauer Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 2 Einträge in 2 Tabellen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

6Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr

Für Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge nennt die AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie (Position 1.18) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Fassung vom 18.02.1997, BStBl I 1997, 190geprüft 7.9.2026Methodik

Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge steht in 2 Tabellen, überall mit 6 Jahren.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie1.18Schärfmaschinen für Sägen und WerkzeugeAbtragende Werkzeugmaschinen6 Jahre17 %
Stahlverformung2.1.20Schärfmaschinen für Sägen und WerkzeugeMaschinen und Anlagen › Abtragende Werkzeugmaschinen6 Jahre17 %

Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.666,67 €
im 1. Jahr
1.666,67 €
AfA-Satz (exakt)
16,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.666,67 €8.333,33 €
20271.666,67 €6.666,67 €
20281.666,67 €5.000,00 €
20291.666,67 €3.333,33 €
20301.666,67 €1.666,67 €
20311.666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 6 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 18.02.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge?

6 Jahre laut AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Position 1.18. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge bei 10.000,00 €?

1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge die degressive AfA?

Ja, wenn Schärfmaschinen für Sägen und Werkzeuge als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, BStBl I 1997, 190, Az. IV A 8-S 1551-20/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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