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Nutzungsdauer Prüf-, Eich- und Meßgeräte

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

15Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 7 % je Jahr

Für Prüf-, Eich- und Meßgeräte nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.2.12) 15 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 666,67 € je volles Jahr, linear 7 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Prüf-, Eich- und Meßgeräte in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung1.2.12Prüf-, Eich- und MeßgeräteElektrizitätsversorgung › Verteilungs- und sonstige Anlagen15 Jahre7 %

Prüf-, Eich- und Meßgeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 15 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 20 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 666,67 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 20 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
666,67 €
im 1. Jahr
666,67 €
AfA-Satz (exakt)
6,67 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026666,67 €9.333,33 €
2027666,67 €8.666,67 €
2028666,67 €8.000,00 €
2029666,67 €7.333,33 €
2030666,67 €6.666,67 €
2031666,67 €6.000,00 €
2032666,67 €5.333,33 €
2033666,67 €4.666,67 €
2034666,67 €4.000,00 €
2035666,67 €3.333,33 €
2036666,67 €2.666,67 €
2037666,67 €2.000,00 €
2038666,67 €1.333,33 €
2039666,67 €666,67 €
2040666,67 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 2.000,00 € im ersten Jahr, 15 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Prüf-, Eich- und Meßgeräte?

15 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.2.12. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 7 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Prüf-, Eich- und Meßgeräte bei 10.000,00 €?

666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 15). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 333,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Prüf-, Eich- und Meßgeräte die degressive AfA?

Ja, wenn Prüf-, Eich- und Meßgeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 20 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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