Nutzungsdauer Umformeranlagen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
20Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr
Für Umformeranlagen nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.2.18) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Energie- und Wasserversorgung | 1.2.18 | UmformeranlagenElektrizitätsversorgung › Verteilungs- und sonstige Anlagen | 20 Jahre | 5 % |
Umformeranlagen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.2.18 Umformeranlagen ... 20 (5 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Umformeranlagen?
20 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.2.18. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Umformeranlagen bei 10.000,00 €?
500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Umformeranlagen die degressive AfA?
Ja, wenn Umformeranlagen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.