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Nutzungsdauer Ober- und Unterbauten (einschl. Armaturen)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

20Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 5 % je Jahr

Für Ober- und Unterbauten nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 2.15.1) 20 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 500,00 € je volles Jahr, linear 5 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Ober- und Unterbauten (einschl. Armaturen) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung2.15.1Ober- und Unterbauten (einschl. Armaturen)Gasversorgung › Ofenanlagen20 Jahre5 %

Ober- und Unterbauten steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 20 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 15 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 500,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 15 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
500,00 €
im 1. Jahr
500,00 €
AfA-Satz (exakt)
5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026500,00 €9.500,00 €
2027500,00 €9.000,00 €
2028500,00 €8.500,00 €
2029500,00 €8.000,00 €
2030500,00 €7.500,00 €
2031500,00 €7.000,00 €
2032500,00 €6.500,00 €
2033500,00 €6.000,00 €
2034500,00 €5.500,00 €
2035500,00 €5.000,00 €
2036500,00 €4.500,00 €
2037500,00 €4.000,00 €
2038500,00 €3.500,00 €
2039500,00 €3.000,00 €
2040500,00 €2.500,00 €
2041500,00 €2.000,00 €
2042500,00 €1.500,00 €
2043500,00 €1.000,00 €
2044500,00 €500,00 €
2045500,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.500,00 € im ersten Jahr, 20 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Ober- und Unterbauten?

20 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 2.15.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 5 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Ober- und Unterbauten bei 10.000,00 €?

500,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 20). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 250,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Ober- und Unterbauten die degressive AfA?

Ja, wenn Ober- und Unterbauten als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 15 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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