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afatabelle.de

Nutzungsdauer Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8Jahre

mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr

Für Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung nennt die AfA-Tabelle Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien (Position 21) 8 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.250,00 € je volles Jahr, linear 12 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien, Fassung vom 23.05.1990, BStBl I 1990, 234geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien21Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung8 Jahre12 %

Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 1.250,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
1.250,00 €
im 1. Jahr
1.250,00 €
AfA-Satz (exakt)
12,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20261.250,00 €8.750,00 €
20271.250,00 €7.500,00 €
20281.250,00 €6.250,00 €
20291.250,00 €5.000,00 €
20301.250,00 €3.750,00 €
20311.250,00 €2.500,00 €
20321.250,00 €1.250,00 €
20331.250,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 8 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 23.05.1990; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung?

8 Jahre laut AfA-Tabelle Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien, Position 21. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung bei 10.000,00 €?

1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung die degressive AfA?

Ja, wenn Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Mühlen für Semmel- und Brotzerkleinerung der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 8 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/ Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien, BStBl I 1990, 234, Az. IV A 7-S 1551-26/90. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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