Nutzungsdauer Messerschleifmaschinen
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 4 Einträge in 4 Tabellen
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
8Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 12 % je Jahr
Für Messerschleifmaschinen nennen die AfA-Tabellen je nach Branche 8 Jahre oder 10 Jahre: 8 Jahre in der Tabelle Aluminiumfolienindustrie, 10 Jahre in der Tabelle Zigarettenindustrie. Für Betriebe einer Branche mit eigener Tabelle gilt deren Wert, für alle anderen der Wert der AV-Tabelle.
amtlich belegtAfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, Fassung vom 07.08.1996, BStBl I 1996, 1130geprüft 7.9.2026Methodik
Alle Einträge in den AfA-Tabellen
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Aluminiumfolienindustrie | 6.4 | MesserschleifmaschinenVerschiedene branchentypische Maschinen | 8 Jahre | 12 % |
| Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei | 6.47 | MesserschleifmaschinenWeiterverarbeitung | 8 Jahre | 12 % |
| Papier und Pappe verarbeitende Industrie | 67 | Messerschleifmaschinen | 8 Jahre | 12 % |
| Zigarettenindustrie | 24 | Messerschleifmaschinen | 10 Jahre | 10 % |
Messerschleifmaschinen steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 8 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
6.4 Messerschleifmaschinen ... 8 (12 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.08.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Bohrmaschinen8 Jahre
- Etikettiermaschinen6 Jahre
- Falzmaschinen8 Jahre
- Anleimmaschinen8 Jahre
- Rundschleifmaschinen8 Jahre
- Kalander8 Jahre
- Lackiermaschinen8 Jahre
- Walzenschleifmaschinen8 Jahre
- Anklebemaschinen8 Jahre
- Ausbrechmaschinen8 Jahre
- Ballenpressen10 Jahre
- Beutelklebemaschinen8 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Messerschleifmaschinen?
Je nach Tabelle 8 Jahre (Aluminiumfolienindustrie), 10 Jahre (Zigarettenindustrie). Der Hauptwert von 8 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 12 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Messerschleifmaschinen bei 10.000,00 €?
1.250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 8). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 625,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Messerschleifmaschinen die degressive AfA?
Ja, wenn Messerschleifmaschinen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, BStBl I 1996, 1130, Az. IV A 8-S 1551-85/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.