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Nutzungsdauer Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk nennt die AfA-Tabelle Fernmeldedienste (Position 3.2) 5 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 2.000,00 € je volles Jahr, linear 20 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Fernmeldedienste, Fassung vom 25.10.1993, BStBl I 1993, 893geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Fernmeldedienste3.2elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. RichtfunkMess- und Prüfeinrichtungen5 Jahre20 %

Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 5 Jahre bis null.

Wo steht das?

3.2 elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk ... 5 (20 v.H.)
AfA-Tabelle Fernmeldedienste, lfd. Nr. 3.2 (Mess- und Prüfeinrichtungen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 25.10.1993; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk?

5 Jahre laut AfA-Tabelle Fernmeldedienste, Position 3.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk die degressive AfA?

Ja, wenn Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Mess- und Prüfeinrichtungen elektron. Meß- u. Prüfgeräte f. Mobil- u. Richtfunk der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 5 Jahren. Regeln und Beispiele.

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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Fernmeldedienste, BStBl I 1993, 893, Az. IV A 7-S 1551-128/93. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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