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Nutzungsdauer Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

40Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 2.5 % je Jahr

Für Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 1.1.3.10) 40 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 250,00 € je volles Jahr, linear 2.5 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung1.1.3.10Maschinenhäuser soweit BetriebsvorrichtungElektrizitätsversorgung › Stromerzeugungsanlagen › Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren40 Jahre2.5 %

Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 40 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 7,5 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 250,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 7,5 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
250,00 €
im 1. Jahr
250,00 €
AfA-Satz (exakt)
2,5 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026250,00 €9.750,00 €
2027250,00 €9.500,00 €
2028250,00 €9.250,00 €
2029250,00 €9.000,00 €
2030250,00 €8.750,00 €
2031250,00 €8.500,00 €
2032250,00 €8.250,00 €
2033250,00 €8.000,00 €
2034250,00 €7.750,00 €
2035250,00 €7.500,00 €
2036250,00 €7.250,00 €
2037250,00 €7.000,00 €
2038250,00 €6.750,00 €
2039250,00 €6.500,00 €
2040250,00 €6.250,00 €
2041250,00 €6.000,00 €
2042250,00 €5.750,00 €
2043250,00 €5.500,00 €
2044250,00 €5.250,00 €
2045250,00 €5.000,00 €
2046250,00 €4.750,00 €
2047250,00 €4.500,00 €
2048250,00 €4.250,00 €
2049250,00 €4.000,00 €
2050250,00 €3.750,00 €
2051250,00 €3.500,00 €
2052250,00 €3.250,00 €
2053250,00 €3.000,00 €
2054250,00 €2.750,00 €
2055250,00 €2.500,00 €
2056250,00 €2.250,00 €
2057250,00 €2.000,00 €
2058250,00 €1.750,00 €
2059250,00 €1.500,00 €
2060250,00 €1.250,00 €
2061250,00 €1.000,00 €
2062250,00 €750,00 €
2063250,00 €500,00 €
2064250,00 €250,00 €
2065250,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 750,00 € im ersten Jahr, 40 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung?

40 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 1.1.3.10. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 2.5 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung bei 10.000,00 €?

250,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 40). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 125,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung die degressive AfA?

Ja, wenn Maschinenhäuser soweit Betriebsvorrichtung als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 7,5 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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