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Nutzungsdauer Kopierer (Fotokopiergeräte)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle, 3 Einträge in 1 Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

5Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 20 % je Jahr

Für Kopierer nennt die AfA-Tabelle Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei 2 Positionen: 5 Jahre für Fotokopiergeräte (Position 1.4.3) und 6 Jahre für Kopierapparate (Position 4.2.7). Welche Position passt, entscheidet die Art des Anlageguts.

amtlich belegtAfA-Tabelle Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Amtliche Bezeichnungen: Fotokopiergeräte; Kopierapparate. Diese Seite führt die Positionen unter dem gebräuchlichen Namen zusammen; jeder Eintrag steht unten mit Tabelle und Position.

Alle Einträge in den AfA-Tabellen

Alle Einträge zu Kopierer (Fotokopiergeräte) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei1.4.3FotokopiergeräteSatzherstellung › Fotosatzweiterverarbeitung5 Jahre20 %
Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei3.1FotokopiergeräteMontage5 Jahre20 %
Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei4.2.7KopierapparateDruckformenherstellung › Druckformenherstellung Flachdruck6 Jahre17 %

Kopierer steht nur in Branchentabellen, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branchen ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 5 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 2.000,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
2.000,00 €
im 1. Jahr
2.000,00 €
AfA-Satz (exakt)
20 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20262.000,00 €8.000,00 €
20272.000,00 €6.000,00 €
20282.000,00 €4.000,00 €
20292.000,00 €2.000,00 €
20302.000,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 3.000,00 € im ersten Jahr, 5 Jahre bis null.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Auch gesucht als: Fotokopiergeräte · Kopierapparate · Kopierer · Kopiergerät · Fotokopierer · Multifunktionsgerät

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kopierer?

Je nach Position 5 Jahre (Fotokopiergeräte), 6 Jahre (Kopierapparate). Der Hauptwert von 5 Jahre entspricht einem linearen AfA-Satz von 20 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Kopierer bei 10.000,00 €?

2.000,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 5). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.000,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Kopierer die degressive AfA?

Ja, wenn Kopierer als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Kopierer der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 5 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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