Nutzungsdauer Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
6Jahre
mittlere Nutzungsdauerlinear 17 % je Jahr
Für Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 1.15.1) 6 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 1.666,67 € je volles Jahr, linear 17 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Steinkohlebergbau | 1.15.1 | Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mmGrubenbetrieb unter Tage › Bohreinrichtungen | 6 Jahre | 17 % |
Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 6 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.15.1 Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm ... 6 (17 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm?
6 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 1.15.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 17 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm bei 10.000,00 €?
1.666,67 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 6). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 833,33 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm die degressive AfA?
Ja, wenn Kern-, Explorations- und Großlochbohrmaschinen > 100 < 200 mm als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.