Nutzungsdauer Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen (z.B. Stützen, Pfeiler, Seile, Kabinen)
Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
17Jahre
lange Nutzungsdauerlinear 6 % je Jahr
Für Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen nennt die AfA-Tabelle Seilschwebebahnen und Schlepplifte (Position 1.1) 17 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 588,24 € je volles Jahr, linear 6 Prozent.
amtlich belegtAfA-Tabelle Seilschwebebahnen und Schlepplifte, Fassung vom 17.10.1997, BStBl I 1997, 894geprüft 7.9.2026Methodik
Der Eintrag in der AfA-Tabelle
| AfA-Tabelle | Position | Amtliche Bezeichnung | Nutzungsdauer | AfA-Satz |
|---|---|---|---|---|
| Seilschwebebahnen und Schlepplifte | 1.1 | Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen (z.B. Stützen, Pfeiler, Seile, Kabinen)Seilschwebebahnen | 17 Jahre | 6 % |
Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.
Abschreibung berechnen
Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 17 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 17,65 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).
Wo steht das?
1.1 Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen (z.B. Stützen, Pfeiler, Seile, Kabinen) ... 17 (6 v.H.)
Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 17.10.1997; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.
Verwandte Anlagegüter
- Skiabfahrten15 Jahre
- Motorschlitten6 Jahre
- Pistenpräparierfahrzeuge6 Jahre
- Sesselbahnen (mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen)12 Jahre
- Schlepplifte (Mechanischer Teil)10 Jahre
Häufige Fragen
Wie lang ist die Nutzungsdauer für Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen?
17 Jahre laut AfA-Tabelle Seilschwebebahnen und Schlepplifte, Position 1.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 6 Prozent je Jahr.
Wie hoch ist die jährliche AfA für Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen bei 10.000,00 €?
588,24 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 17). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 294,12 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.
Gilt für Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen die degressive AfA?
Ja, wenn Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 17,65 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.
Ist für Kabinenbahnen mechanischer Teil und Betriebsvorrichtungen der Sofortabzug als GWG möglich?
Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 17 Jahren. Regeln und Beispiele.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Seilschwebebahnen und Schlepplifte, BStBl I 1997, 894, Az. IV A 8-S 1551-86/97. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.