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Nutzungsdauer Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

25Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr

Für Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter nennt die AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung (Position 2.19.2) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Fassung vom 24.01.1995, BStBl I 1995, 144geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Energie- und Wasserversorgung2.19.2Hochdruckrohrleitungen einschl. HochdruckbehälterGasversorgung › Rohrnetze25 Jahre4 %

Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 12 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 400,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 12 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
400,00 €
im 1. Jahr
400,00 €
AfA-Satz (exakt)
4 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026400,00 €9.600,00 €
2027400,00 €9.200,00 €
2028400,00 €8.800,00 €
2029400,00 €8.400,00 €
2030400,00 €8.000,00 €
2031400,00 €7.600,00 €
2032400,00 €7.200,00 €
2033400,00 €6.800,00 €
2034400,00 €6.400,00 €
2035400,00 €6.000,00 €
2036400,00 €5.600,00 €
2037400,00 €5.200,00 €
2038400,00 €4.800,00 €
2039400,00 €4.400,00 €
2040400,00 €4.000,00 €
2041400,00 €3.600,00 €
2042400,00 €3.200,00 €
2043400,00 €2.800,00 €
2044400,00 €2.400,00 €
2045400,00 €2.000,00 €
2046400,00 €1.600,00 €
2047400,00 €1.200,00 €
2048400,00 €800,00 €
2049400,00 €400,00 €
2050400,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.200,00 € im ersten Jahr, 25 Jahre bis null.

Wo steht das?

2.19.2 Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter ... 25 (4 v.H.)
AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, lfd. Nr. 2.19.2 (Gasversorgung › Rohrnetze)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 24.01.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter?

25 Jahre laut AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, Position 2.19.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter bei 10.000,00 €?

400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter die degressive AfA?

Ja, wenn Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 12 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Hochdruckrohrleitungen einschl. Hochdruckbehälter der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 25 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Energie- und Wasserversorgung, BStBl I 1995, 144, Az. IV A 8-S 1551-9/95, 45-S 1551-20. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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