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Nutzungsdauer Gleis- und Bandbrücken (Betriebsvorrichtungen)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

25Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr

Für Gleis- und Bandbrücken nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.2.2) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Gleis- und Bandbrücken (Betriebsvorrichtungen) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Steinkohlebergbau2.2.2Gleis- und Bandbrücken (Betriebsvorrichtungen)Grubenbetrieb über Tage › Transporteinrichtungen25 Jahre4 %

Gleis- und Bandbrücken steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 400,00 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
400,00 €
im 1. Jahr
400,00 €
AfA-Satz (exakt)
4 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026400,00 €9.600,00 €
2027400,00 €9.200,00 €
2028400,00 €8.800,00 €
2029400,00 €8.400,00 €
2030400,00 €8.000,00 €
2031400,00 €7.600,00 €
2032400,00 €7.200,00 €
2033400,00 €6.800,00 €
2034400,00 €6.400,00 €
2035400,00 €6.000,00 €
2036400,00 €5.600,00 €
2037400,00 €5.200,00 €
2038400,00 €4.800,00 €
2039400,00 €4.400,00 €
2040400,00 €4.000,00 €
2041400,00 €3.600,00 €
2042400,00 €3.200,00 €
2043400,00 €2.800,00 €
2044400,00 €2.400,00 €
2045400,00 €2.000,00 €
2046400,00 €1.600,00 €
2047400,00 €1.200,00 €
2048400,00 €800,00 €
2049400,00 €400,00 €
2050400,00 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Gleis- und Bandbrücken?

25 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.2.2. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Gleis- und Bandbrücken bei 10.000,00 €?

400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Gleis- und Bandbrücken die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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