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Nutzungsdauer Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä.

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

25Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 4 % je Jahr

Für Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. nennt die AfA-Tabelle Steinkohlebergbau (Position 2.1.5) 25 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 400,00 € je volles Jahr, linear 4 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Fassung vom 07.06.1995, BStBl I 1995, 330geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Steinkohlebergbau2.1.5Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä.Grubenbetrieb über Tage › Schachtförderung25 Jahre4 %

Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 25 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 12 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 400,00 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 12 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
400,00 €
im 1. Jahr
400,00 €
AfA-Satz (exakt)
4 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026400,00 €9.600,00 €
2027400,00 €9.200,00 €
2028400,00 €8.800,00 €
2029400,00 €8.400,00 €
2030400,00 €8.000,00 €
2031400,00 €7.600,00 €
2032400,00 €7.200,00 €
2033400,00 €6.800,00 €
2034400,00 €6.400,00 €
2035400,00 €6.000,00 €
2036400,00 €5.600,00 €
2037400,00 €5.200,00 €
2038400,00 €4.800,00 €
2039400,00 €4.400,00 €
2040400,00 €4.000,00 €
2041400,00 €3.600,00 €
2042400,00 €3.200,00 €
2043400,00 €2.800,00 €
2044400,00 €2.400,00 €
2045400,00 €2.000,00 €
2046400,00 €1.600,00 €
2047400,00 €1.200,00 €
2048400,00 €800,00 €
2049400,00 €400,00 €
2050400,00 €0,00 €

Zum Vergleich degressiv: 1.200,00 € im ersten Jahr, 25 Jahre bis null.

Wo steht das?

2.1.5 Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. ... 25 (4 v.H.)
AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, lfd. Nr. 2.1.5 (Grubenbetrieb über Tage › Schachtförderung)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.06.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä.?

25 Jahre laut AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, Position 2.1.5. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 4 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. bei 10.000,00 €?

400,00 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 25). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 200,00 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. die degressive AfA?

Ja, wenn Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 12 %. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Fördergerüste, Fördertürme, Fördereinrichtungen u.ä. der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 25 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Steinkohlebergbau, BStBl I 1995, 330, Az. IV A 8-S 1551-113/95. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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