Zum Inhalt springen
afatabelle.de

Nutzungsdauer Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude (Gebäude, die in überwiegendem Maße Forschungs-, Werkstatt- und Lagerzwecken dienen, ferner Gebäude der Werksfürsorge mit Aufenthalts-, Speise-, Wasch- und Baderäumen)

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

33Jahre

lange Nutzungsdauerlinear 3 % je Jahr

Für Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude nennt die AfA-Tabelle Chemische Industrie (Position 1.3) 33 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 303,03 € je volles Jahr, linear 3 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Chemische Industrie, Fassung vom 01.07.1995geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude (Gebäude, die in überwiegendem Maße Forschungs-, Werkstatt- und Lagerzwecken dienen, ferner Gebäude der Werksfürsorge mit Aufenthalts-, Speise-, Wasch- und Baderäumen) in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Chemische Industrie1.3Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude (Gebäude, die in überwiegendem Maße Forschungs-, Werkstatt- und Lagerzwecken dienen, ferner Gebäude der Werksfürsorge mit Aufenthalts-, Speise-, Wasch- und Baderäumen)Unbewegliches Anlagevermögen33 Jahre3 %

Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 33 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Jahre

Linear: 303,03 € je volles Jahr. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter gilt die lineare AfA; die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist ausgeschlossen.

Jahres-AfA
303,03 €
im 1. Jahr
303,03 €
AfA-Satz (exakt)
3,03 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
2026303,03 €9.696,97 €
2027303,03 €9.393,94 €
2028303,03 €9.090,91 €
2029303,03 €8.787,88 €
2030303,03 €8.484,85 €
2031303,03 €8.181,82 €
2032303,03 €7.878,79 €
2033303,03 €7.575,76 €
2034303,03 €7.272,73 €
2035303,03 €6.969,70 €
2036303,03 €6.666,67 €
2037303,03 €6.363,64 €
2038303,03 €6.060,61 €
2039303,03 €5.757,58 €
2040303,03 €5.454,55 €
2041303,03 €5.151,52 €
2042303,03 €4.848,48 €
2043303,03 €4.545,45 €
2044303,03 €4.242,42 €
2045303,03 €3.939,39 €
2046303,03 €3.636,36 €
2047303,03 €3.333,33 €
2048303,03 €3.030,30 €
2049303,03 €2.727,27 €
2050303,03 €2.424,24 €
2051303,03 €2.121,21 €
2052303,03 €1.818,18 €
2053303,03 €1.515,15 €
2054303,03 €1.212,12 €
2055303,03 €909,09 €
2056303,03 €606,06 €
2057303,03 €303,03 €
2058303,03 €0,00 €

Lineare AfA über die Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr zeitanteilig.

Wo steht das?

1.3 Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude (Gebäude, die in überwiegendem Maße Forschungs-, Werkstatt- und Lagerzwecken dienen, ferner Gebäude der Werksfürsorge mit Aufenthalts-, Speise-, Wasch- und Baderäumen) ... 33 (3 v.H.)
AfA-Tabelle Chemische Industrie, lfd. Nr. 1.3 (Unbewegliches Anlagevermögen)Original beim BMF

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 01.07.1995; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude?

33 Jahre laut AfA-Tabelle Chemische Industrie, Position 1.3. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 3 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude bei 10.000,00 €?

303,03 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 33). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 151,52 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Forschungs-, Werkstatt-, Lager- und Sozialgebäude die degressive AfA?

Nein. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für Gebäude gelten die festen Sätze des § 7 Abs. 4 EStG, für andere unbewegliche Güter die lineare AfA über die Nutzungsdauer.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Chemische Industrie, Az. S 1551. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

Fehler melden · Alle Quellen