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Nutzungsdauer Folienmeß- und Prüfgeräte

Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

3Jahre

kurze Nutzungsdauerlinear 33 % je Jahr

Für Folienmeß- und Prüfgeräte nennt die AfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie (Position 7.1) 3 Jahre. Bei 10.000,00 € Anschaffungskosten sind das 3.333,33 € je volles Jahr, linear 33 Prozent.

amtlich belegtAfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, Fassung vom 07.08.1996, BStBl I 1996, 1130geprüft 7.9.2026Methodik

Der Eintrag in der AfA-Tabelle

Alle Einträge zu Folienmeß- und Prüfgeräte in den AfA-Tabellen
AfA-TabellePositionAmtliche BezeichnungNutzungsdauerAfA-Satz
Aluminiumfolienindustrie7.1Folienmeß- und PrüfgeräteSonstige branchentypische Betriebseinrichtungen3 Jahre33 %

Folienmeß- und Prüfgeräte steht nur in einer Branchentabelle, nicht in der AV-Tabelle. Für Betriebe außerhalb dieser Branche ist die Nutzungsdauer nach vergleichbaren Gütern zu schätzen; der Tabellenwert ist dafür der übliche Anhaltspunkt.

Abschreibung berechnen

Lineare AfA: Anschaffungskosten geteilt durch 3 Jahre ergibt den Jahresbetrag; im Anschaffungsjahr zählt nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 ist alternativ die degressive AfA mit höchstens 30 % vom Restbuchwert möglich (§ 7 Abs. 2 EStG).

Jahre
Methode

Linear: 3.333,33 € je volles Jahr. Degressiv wären höchstens 30 % vom Restbuchwert (3-facher linearer Satz, Deckel 30 %, nur bei Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027).

Jahres-AfA
3.333,33 €
im 1. Jahr
3.333,33 €
AfA-Satz (exakt)
33,33 %
Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20263.333,33 €6.666,67 €
20273.333,33 €3.333,33 €
20283.333,33 €0,00 €

Degressiv bringt bei 3 Jahren keinen Vorteil: Der Höchstsatz von 30 % liegt nicht über dem linearen Satz.

Wo steht das?

Die AfA-Tabellen beruhen laut Vorbemerkungen des Ministeriums auf "Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung"; die Fachverbände wurden angehört. Die Tabelle gilt laut Ministerium ab dem 07.08.1996; für Anschaffungen vor dem Stichtag gilt die jeweils frühere Fassung.

Verwandte Anlagegüter

Häufige Fragen

Wie lang ist die Nutzungsdauer für Folienmeß- und Prüfgeräte?

3 Jahre laut AfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, Position 7.1. Das entspricht einem linearen AfA-Satz von 33 Prozent je Jahr.

Wie hoch ist die jährliche AfA für Folienmeß- und Prüfgeräte bei 10.000,00 €?

3.333,33 € je volles Jahr (10.000,00 € geteilt durch 3). Bei Anschaffung im Juli sind es im ersten Jahr 1.666,67 €, weil nur sechs Zwölftel angesetzt werden; der Rest verschiebt sich ans Ende. Der Plan oben rechnet jeden Monat durch.

Gilt für Folienmeß- und Prüfgeräte die degressive AfA?

Ja, wenn Folienmeß- und Prüfgeräte als bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt wird: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert, hier also 30 %. Bei 3 Jahre bringt das keinen Vorteil, weil der lineare Satz von 33 Prozent nicht darunter liegt. Für frühere Anschaffungen gelten die damaligen Regeln. Details und Beispiel.

Ist für Folienmeß- und Prüfgeräte der Sofortabzug als GWG möglich?

Wenn die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800 Euro nicht übersteigen und das Gut selbständig nutzbar ist, ja: als geringwertiges Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 2 EStG. Zwischen 250 und 1.000 Euro ist alternativ ein Sammelposten über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG). Darüber gilt die Nutzungsdauer von 3 Jahren. Regeln und Beispiele.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, AfA-Tabelle Aluminiumfolienindustrie, BStBl I 1996, 1130, Az. IV A 8-S 1551-85/96. Abgerufen am 7.9.2026, geprüft am 7.9.2026. Keine Steuerberatung.

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